Was kostet Sie eine anwaltliche Beratung
Die Kosten berechnen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je höher der Wert des Streitgegenstandes, desto höher ist also die anwaltliche Gebühr.
Beispiel: Je höher die Kosten für die Schadensbeseitigung bei einem Unfall, desto höher sind die anwaltlichen Gebühren. Hierzu geben im Internet veröffentlichte sogenannte Streitwerttabellen auch dem Laien gegenüber Auskunft.
Berechnen Sie Stundensätze?
Sobald der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht seriös abzuschätzen ist, rechne ich generell nach einem Stundensatz zwischen 150 und 210 € (zzgl. USt.) ab.
Sie können mich durch die Vereinbarung eines Stundensatzes kontrollieren, denn Sie erhalten eine minutengenaue Abrechnung mit der Rechnung. Ich takte dabei alle 5 Minuten. Das heißt wenn ich 5 Minuten für Sie arbeite, dann zahlen sie auch nur 5 Minuten.
Übrigens sind Stundensätze, die die gesetzlichen Gebühren im gerichtlichen Bereich unterschreiten, verboten.
Kurze Antwort am Telefon?
Am Telefon gebe ich generell keinen Rechtsrat, denn das halte ich für unseriös, da u.a. die Haftungsfragen ungeklärt bleiben. Ich lasse mir gern Ihre Frage am Telefon oder per Mail schildern und gebe ihnen einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten.
Ich prüfe Ihre Unterlagen, bevor ich Ihnen einen Rat erteile oder eine Kostenschätzung abgebe. Um auf der sicheren Seite zu sein kommen Sie in mein Büro.