Kosten

Was kostet Sie eine anwaltliche Beratung

Die Kosten berechnen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je höher der Wert des Streitgegenstandes, desto höher ist also die anwaltliche Gebühr.

Beispiel: Je höher die Kosten für die Schadensbeseitigung bei einem Unfall, desto höher sind die anwaltlichen Gebühren. Hierzu geben im Internet veröffentlichte sogenannte Streitwerttabellen auch dem Laien gegenüber Auskunft.

 

Berechnen Sie Stundensätze?

Sobald der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht seriös abzuschätzen ist, rechne ich generell nach einem Stundensatz zwischen 150 und 210 € (zzgl. USt.) ab.

Sie können mich durch die Vereinbarung eines Stundensatzes kontrollieren, denn Sie erhalten eine minutengenaue Abrechnung mit der Rechnung. Ich takte dabei alle 5 Minuten. Das heißt wenn ich 5 Minuten für Sie arbeite, dann zahlen sie auch nur 5 Minuten.

Übrigens sind Stundensätze, die die gesetzlichen Gebühren im gerichtlichen Bereich unterschreiten, verboten.

 

Kurze Antwort am Telefon?

Am Telefon gebe ich generell keinen Rechtsrat, denn das halte ich für unseriös, da u.a. die Haftungsfragen ungeklärt bleiben. Ich lasse mir gern Ihre Frage am Telefon oder per Mail schildern und gebe ihnen einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Ich prüfe Ihre Unterlagen, bevor ich Ihnen einen Rat erteile oder eine Kostenschätzung abgebe. Um auf der sicheren Seite zu sein kommen Sie in mein Büro.

Kosten einer Erstberatung?

Die Erstberatung ist ein kurzes Mandatsgespräch. In diesem Gespräch werden Ziele und in Betracht kommende Strategien festgelegt und durch mich Ihre Unterlagen gesichtet. Dabei reicht ein einziges Gespräch in seltenen Fällen aus, um für Sie einen Weg aufzuzeigen. Sie machen dann ohne Anwalt weiter. In einem solche Fall kostet die Erstberatung nicht mehr als 190 Euro + USt.

 

Rechtsschutzversichert?

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, zahlt diese sowohl die Rechtsanwalts- als auch die Gerichtskosten. Sieht Ihr Vertrag einen Selbstbeteiligung (in den meisten Fällen 150 Euro) vor, zahlen Sie diese selbst.

Erbsachen und Strafsachen (außer im Falle der Fahrlässigkeit) sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgenommen. Gelegentlich übernehmen die Versicherer jedoch die Erstberatungsgebühr.

Die Rechtsschutzversicherer zahlen jedoch nur die anwaltlichen Gebühren bis zur oberen Grenze der gesetzlichen Gebühren, nicht darüber hinaus. Sie zahlen deshalb für den Fall,  dass meine Stundensätze höher als die Obergrenze der gesetzlichen Gebühren sind, die Differenz aus eigener Tasche.

 

Zahlt der Gegner meine Kosten?

Zunächst tragen Sie Ihre Anwaltskosten selbst. Gewinnen Sie vor Gericht, dann haben Sie (außer in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht) einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten an Ihren Gegner. Diesen Anspruch setze ich für Sie durch.