Start-Up Beratung

Grund für jede Erfolgsgeschichte ist eine Idee und eine perfekte Umsetzung. Ein erfolgreiches Unternehmen beginnt mit einem stabilen Fundament, also einem wohl überlegten Gesellschaftsvertrag. Dieser regelt die wichtigen Abläufe im Unternehmen: Ziele des Unternehmens, Vertretungsbefugnisse, Gewinnverteilung.

Im Laufe des „Unternehmenslebens“ kann dies zu Streit zwischen den Gesellschaftern führen. Wichtig ist deshalb, ein Grundgerüst aufzustellen, das diese Abläufe berücksichtigt bevor Ihr Unternehmen am Markt tätig und ein zweites Google oder Apple wird.

Eine gute Rechtsberatung stellt deshalb immer die Frage nach der geeigneten Rechtsform, unabhängig davon, ob Sie die Neugründung allein oder mit Partnern betreiben wollen. Dabei ist in den meisten Fällen eine haftungsbeschränkte Gesellschaft sinnvoll.

Wollen sich mehrere Startup Gründer zusammenschließen, kommt es darauf an, ob alle gleichberechtigte Gesellschafter werden sollen. Bei der Satzung einer Kapitalgesellschaft lege ich  deshalb Augenmerk auf die zu erwartenden Beiträge der Gesellschafter. Dabei kann ein zu weitreichender Minderheitenschutz das Geschäftsmodell ebenso gefährden wie eine zu geringe Absicherung der Beteiligten.

Meine Startup Beratung reicht hier auch in die Zukunft hinein und sorgt so weit wie möglich durch die Wahl der geeigneten Rechtsform und die Gestaltung des passenden Gesellschaftsvertrages vor.

Zur Klärung erster rechtlicher Fragen als auch ihres konkreten Beratungsbedarfs können Sie gerne eine „Erstberatung Startup“ zum Festpreis erfragen.

Selbstverständlich betreue ich Sie auch nach der Gründungsphase im allgemeinen laufenden Geschäftsbetrieb.