Erbrecht

Meine Tätigkeitsbereiche umfassen:

  1. die vorsorgliche Beratung in allen erbrechtlichen Fragen sowie
  2. die Vertretung nach einem Erbfall und
  3. die Übernahme von Testamentsvollstreckungen

Vorsorgliche Beratung

Schwerpunkt ist die Beratung zu allen Fragen rund um die Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages.

Sollte ich ein Testament verfassen?
Die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht den Vorstellungen der Betroffenen. Eine Beratung hierzu hilft Ihnen,

  • sich Ihre eigenen Ziele und Gedanken klar zu machen.
  • die rechtlichen Möglichkeiten zur Gestaltung zu erkennen.
  • erbschaftsteuerliche Fragen zu klären.
  • eventuell zu Lebzeiten sinnvolle Vermögensübertragungen vorweg zu nehmen.
  • ein Testament zu gestalten, das Ihre eigenen Leitlinien umsetzt.

Diese (Vor-) Überlegungen sind ganz besonders wesentlich bei der Übertragung einer Einzelfirma bzw. eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der Unternehmensnachfolge oder der Nachfolgeplanung.

Bin ich ausreichend abgesichert?
Bei einer Zweitehe oder insbesondere in einer langjährigen „Beziehung ohne Trauschein“ stellt sich häufig die Frage, ob und wie die persönliche Absicherung beim Tod eines Partners gewährleistet ist. Dies Besonders dann, wenn die Partner in einer Immobilie leben, die (nur) einem gehört oder falls im Erbfall Kinder aus einer ersten Ehe „beteiligt“ sind, kann es passieren, dass nach dem Tod des Partners die Immobilie (mit) in fremde Hände gelangt.

Hier sind vertragliche und / oder erbrechtliche Regelungen möglich, über die ich Sie gerne umfassend berate.