Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen (BEM), Mutterschutz, Elternzeit, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, innerbetrieblicher Schadensausgleich und Haftung im Arbeitsrecht sowie Lohn- und Gehaltsforderungen sind einige der Schlagworte, die in arbeitsrechtlichen Mandaten anfallen können.

Ich helfe Ihnen gern, wenn Sie als Arbeitgeber/in oder Arbeitnehmer/in anwaltlichen Rat benötigen, gleich ob Sie einen für Sie passenden Arbeitsvertrag benötigen oder gerichtlich gegen Ihren Vertragspartner vorgehen möchten oder müssen.

Beachten Sie bitte, dass im Arbeitsrecht gilt, dass jede Partei ihre eigenen Kosten für die außergerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts und für dessen Tätigkeit sowie etwaige Gerichtskosten in erster Instanz selbst tragen muss.

Folge davon ist, dass nicht der Verlierer am Ende, wie sonst im Zivilrecht üblich, alles bezahlen muss, sondern man sogar, wenn man den Fall gewinnt, also „obsiegt“, leider die Kosten tragen muss. Hiervon gibt es nur einige wenige Ausnahmen, die ich natürlich prüfen werde.

Für den Fall, dass Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten und Sie müssen sich dann trotz der gesetzlichen Regelung keine Sorgen wegen der durch meine Tätigkeit entstehenden Kosten machen.